Weiterbildung, die weiter bringt

Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) 2021 löst die stark auf Einzelinhalte und Richtzahlen fokussierte alte WBO ab. Im Mittelpunkt stehen jetzt Kompetenzen, die in der Weiterbildung erworben, von den Weiterbildungsbefugten vermittelt und neu im elektronischen Logbuch attestiert werden müssen.

Die neue Weiterbildungsordnung muss in Berlin so ausgestaltet und umgesetzt werden, dass sich die Weiterbildung auch tatsächlich verbessert.

Eine gute kollegiale Zusammenarbeit ist wichtig, um die Umstellungsphase zu bewältigen und die Reformen der neuen WBO in die Praxis zu integrieren. Wir müssen darauf achten, dass die Vermittlung der fachlichen Kompetenz auch kommunikative und soziale Fähigkeiten umfasst.

Die Weiterbildungsbefugten müssen Pläne entwickeln, die eine gute Weiterbildung mit den erforderlichen Rotationen in einer angemessenen Zeit ermöglichen. In die Ausgestaltung müssen die Ärzt:innen in Weiterbildung und die Mentor:innen einbezogen werden.

Die Qualität der Weiterbildung hängt eng mit dem Engagement und dem didaktischen Wissen der Weiterbildungsbefugten zusammen. Die FrAktion Gesundheit tritt deshalb dafür ein, dass die bereits bestehenden Train-the-Trainer-Seminare der Ärztekammer für Neubefugte und Inhaber:innen bestehender Befugnisse verpflichtend werden. Diese Seminare sollen auch den mit der neuen Weiterbildungsordnung eingeführten Mentor:innen empfohlen und für diese angeboten werden.

Die Ärzt:innen in Weiterbildung sollen bei der Auswahl einer passenden Weiterbildungsstätte unterstützt werden, indem die strukturierten Weiterbildungsprogramme und die vermittelbaren Kompetenzen auf der Homepage der Ärztekammer Berlin transparent und gut nachvollziehbar veröffentlicht werden.

Wir fordern, dass die Weiterbildung einmal jährlich evaluiert wird. So sollen Defizite erkannt und behoben werden. Den Weiterzubildenden müssen die Evaluationsergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden, um so auch die Auswahl der passenden Weiterbildungsstätte zu erleichtern.

Die ärztliche Weiterbildung ist sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich unzureichend finanziert. Der Kostendruck in den Kliniken engt die Möglichkeiten für eine gute Weiterbildung massiv ein. Statt Ärzt:innen in Weiterbildung zu sein, erfolgt eine 100% Beschäftigung als Assistenzärzt:innen. Bei der Krankenhausreform muss die ärztliche Tätigkeit in Weiterbildung aus den Klinik-Fallpauschalen herausgelöst und gesondert finanziert werden. Gleichzeitig müssen analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auch in anderen Fachgebieten ambulante Weiterbildungsabschnitte in der Breite finanziell gefördert werden.

Weil wichtige Weiterbildungsinhalte nur im ambulanten Bereich vermittelt werden, muss die Ärztekammer hier besonders aktiv werden. Konzepte, die stationäre und ambulante Weiterbildungsabschnitte integrieren, sollen besonders gefördert werden.

Die FrAktion tritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Privatleben, Beruf und ärztlicher Weiterbildung ein. Abhängig von der konkreten Lebenssituation gibt es Phasen während der Weiterbildung, die nur eine reduzierte Wochenstundenzahl oder kürzere als die geforderten 6-monatigen Abschnitte zulassen. Diese kürzeren Zeiten müssen in Zukunft auch als Weiterbildung gewertet werden, sofern erforderliche Kompetenzen vermittelt und bestätigt werden.

Weiterlesen:

Beschlüsse der Deutschen Ärztetage auf Antrag oder unter Mitwirkung der FrAktion Gesundheit:

Beschlussprotokoll DÄT 2019
◦ III-08, Regionale Besonderheiten zulassen
◦ III-09, Evaluation


Beschlussprotokoll DÄT 2018
◦ Ic-39 Studienplatzerhöhung nur nach ausreichender Finanzierung der Studiengänge
◦ Ic-133, Dringliche Modifizierung des Physician Assistant (Vorstandsüberweisung)

Beschlussprotokoll DÄT 2017
◦ Ib-45, Voraussetzungen für die erfolgreiche Etablierung des Physician Assistant, (Vorstandsüberweisung)
◦ Ib-91, Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung,
◦ VII-29, Anrechenbarkeit von Forschungszeiten, (Vorstandsüberweisung)
◦ VII-33, Weiterbildung in Teilzeit, (Vorstandsüberweisung)
◦ VII-21 Keine Begrenzung der Wiederholbarkeit von Facharztprüfungen, (Vorstandsüberweisung)
◦ VII-45, CanMEDS für die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung erhalten, (Vorstandsüberweisung)
◦ VII-35, eLogbuch, (Vorstandsüberweisung)
◦ VII-30, Kosten des eLogbuchs, (Vorstandsüberweisung)


Beschlussprotokoll DÄT 2016

III-16, Evaluation der Reformergebnisse der (Muster-)Weiterbildungsordnung, 2016 (Vorstandsüberweisung)


Beschlussprotokoll DÄT 2015
◦ IV-29, Weiterbildungsabschnitte, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-18, Weiterbildung Prävention und Gesundheitsförderung, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-25, Abstimmung zwischen ärztlicher Aus- und Weiterbildung, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-24, Definition von Kompetenzen, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-30, Bedeutung von Richtzahlen in der Weiterbildung begrenzen, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-27, Definition von Lernzielen, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-26, Förderung der Entwicklung zur Arztpersönlichkeit, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-22, Medizindidaktik (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-28, Nutzung von Simulationsprogrammen (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-19, Offene Diskussion der (Muster-)Weiterbildungsordnung erhalten (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-23, Finanzierung der Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-12, Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich (Vorstandsüberweisung)


Beschlussprotokoll DÄT 2014
◦ V-10, (Muster-)Weiterbildungsordnung – Kompetenzebene 1 – inhaltliche Konzeption von Aus- und Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ V-14 Kursangebote für fachübergreifende Kompetenzen (Vorstandsüberweisung)
◦ V-08, (Muster-)Weiterbildungsordnung – Dokumentation und Bescheinigung erworbener Kompetenzen
◦ V-09, (Muster-)Weiterbildungsordnung – longitudinale Prüfungsformate in der Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ V-07, (Muster-)Weiterbildungsordnung – Unterstützung der Weiterbildungsbefugten
◦ V-05, (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) – Wiederholbarkeit der Prüfungen (Vorstandsüberweisung)
◦ V-13, Finanzierung der Weiterbildung


Beschlussprotokoll DÄT 2013
◦ IV-20, Vertiefung der ärztlichen Kompetenz während der Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-21, Kompetenzbasierte Weiterbildung – Verzicht auf Level 4 (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-14, Curriculum für die ärztliche Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-15, Dokumentation der Kompetenzen in der Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-18, Inhaltliche Ausrichtung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-19, Inhaltliche Konzeption von Aus- und Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-25, Zusammenlegung der Fachärzte für Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-17, Unterstützung der Weiterbildungsbefugten (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-33, Ärztliche Weiterbildung – Fachübergreifende Kurse, (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-22, Kompetenz zur Formulierung einer kompetenzbasierten Weiterbildung (Vorstandsüberweisung)
◦ IV-44, Leserecht für alle

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