GKV im demographischen Wandel

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt für einen einkommensabhängigen monatlichen Beitrag grundsätzlich den vollständigen und ungehinderten Zugang zu einem umfangreichen Katalog von Gesundheitsleistungen auf hohem Niveau.

Die FrAktion Gesundheit tritt dafür ein, die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Angesichts der demographischen Entwicklung und der steigenden Kosten medizinischer Leistungen muss die Finanzierung dieses Systems aber dringend angepasst werden.

Derzeit erfolgt die Berechnung der Beiträge in der Regel lediglich anhand der Höhe von Lohn oder Gehalt und dies nur bis zur Höhe einer Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50€ im Monat (Stand 01.01.2023). Gehaltszahlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge ebenso unberücksichtigt wie Einkommen etwa aus Kapital- oder Mieteinnahmen, dabei machen Lohn und Gehalt seit Jahren einen immer kleineren Anteil des Gesamteinkommens der Bevölkerung aus. So ist es eine Ungerechtigkeit der Finanzierung der GKV, dass Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und andere Einkunftsarten vollständig unberücksichtigt bleiben.

Die FrAktion Gesundheit tritt schon immer für eine gerechte Finanzierung der Krankenversicherung ein. Durch eine adäquate Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Berücksichtigung aller Einkommensarten sowie die Einbeziehung der gesamten Bevölkerung in die solidarische Finanzierung der GKV lassen sich langfristig das System stabilisieren und Leistungskürzungen vermeiden.

Bei weiterhin nur moderat steigenden Kosten für die Krankenversorgung wäre außerdem von einer Senkung des Beitragssatzes bei Umstellung der Finanzierung in der beschriebenen Form zu rechnen.

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Beschlüsse der Deutschen Ärztetage auf Antrag oder unter Mitwirkung der FrAktion Gesundheit: