Diskriminierung widerspricht ärztlicher Professionalität

Diskriminierungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der geschlechtlichen oder sexuellen Identität, Alter, Behinderung, Religion oder des sozioökonomischen Status erschweren den Zugang zu unserem Gesundheitssystem und die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung. Sie schränken das Menschenrecht auf Gesundheit ein.

Sowohl diskriminierendes Verhalten der Gesundheitsberufe als auch institutionelle Praktiken führen in Deutschland zu ungleicher Behandlung bestimmter Gruppen (s. auch Publikation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen)

Diskriminierendes Verhalten widerspricht den ärztlichen Pflichten aus dem Genfer Gelöbnis als Teil unserer Berufsordnung.

Wir fordern, dass Patient:innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen vor Diskriminierung jeglicher Art geschützt werden. Wir wollen Strukturen schaffen, die auf individueller und institutioneller Ebene Antidiskriminierung im Gesundheitswesen stärken. Dazu gehören die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle bei der Ärztekammer Berlin und die Entwicklung konkreter Angebote für Betroffene.

Wir fordern professionelle Schulungen in Antidiskriminierung, damit Ärzt:innen sich Formen der Diskriminierung bewusst machen, erkennen und sie verhindern können.

Weiterlesen:

Beim Ärztetag 2021 stimmten die Abgeordneten unserem Antrag (https://125daet.baek.de/data/media/BI47.pdf) zur Antidiskriminierungsarbeit durch Landes- und Bundesärztekammer und Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen zu, bisher leider ohne Konsequenz.

Die FrAktion Gesundheit hat im Oktober 2022 in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung ein Online-Panel zur Diskriminierung im Gesundheitswesen veranstaltet.

Den Youtube-Mitschnitt findet ihr hier:

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