Hintergrund
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Fachübergreifende Dienste


Zunehmend werden aus Spargründen in den Kliniken fachübergreifende Dienste eingeführt. Der Bereitschaftsdienst wird in einer Abteilung abgeschafft und durch Rufdienst ersetzt, obwohl die Abteilung in diesem Haus vertreten ist. Die Diensthabenden einer anderen Abteilung sollen dann für diese Abteilung mit zuständig sein. Sie sollen das fremde Fach soweit beherrschen, dass sie im Regelfall die Patientenversorgung übernehmen und nur im Ausnahmefall den Rufdienst der Fachabteilung rufen.
Die Chirurgie könnte z.B. für die Urologie im Dienst zuständig sein, die Innere für die Neurologie, die Orthopädie für die Chirurgie, die Chirurgie für die Gynäkologie und für die HNO. Weitere Fachkombinationen werden "geprüft".
Die Einführung fachübergreifender Dienste dient der weiteren Personaleinsparung im ärztlichen Bereich. Der Personalmangel im ärztlichen Bereich mit Arbeitsverdichtung, Überlastung und unbezahlten, meist sogar undokumentierten Überstunden ist in den meisten Krankenhäusern schon so weit fortgeschritten, dass eine zusätzliche Belastung unzumutbar ist.
Von Krankenhausleitungen werden fachübergreifende Dienste dagegen als zumutbar bezeichnet. Die Situation wird verglichen mit der Situation kleiner Häuser in ländlichen Gebieten, die nur wenige Fachabteilungen haben, aber für Notfallmaßnahmen aller Fachgebiete zuständig sind. Dieser Vergleich ist unzulässig, weil ohne Fachabteilung kein Facharztstandard erwartet werden kann, mit einer Fachabteilung vor Ort aber mit Recht erwartet wird. und mit Einführung fachübergreifender Dienste ein künstlicher Mangel aus Spargründen herbeigeführt wird.


Auf Antrag der FrAktion Gesundheit hat der 108. Deutsche Ärztetag fachübergreifende Dienste abgelehnt.


Der 108. Deutsche Ärztetag lehnt fachübergreifende Bereitschaftsdienste in Kliniken im Interesse der Patientensicherheit generell ab. Die medizinischen Fachgesellschaften werden dringend aufgefordert, sofern nicht bereits geschehen, hierzu klare Positionen zu beziehen.
An einer steigenden Anzahl von Krankenhäusern werden trotz vorhandener Fachdisziplinen aufgrund der "Mobilisierung ökonomischer Reserven" fachübergreifende Bereitschaftsdienste durch die Klinikleitungen eingeführt. Dies stellt nicht nur eine Gefährdung der Patientensicherheit dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die personelle Besetzung des Bereitschaftsdienstes oft nicht mit Kolleginnen und Kollegen mit abgeschlossener Facharztqualifikation erfolgt, sondern ist auch - vor dem Hintergrund des "Facharzt-Urteils" des Bundesgerichtshofes (BGH) kritisch zu sehen, da es mit erheblichen Risiken verbunden ist.

 

Was können wir gegen fachübergreifende Dienste tun?

  1. Die Verweigerung des gesamten Dienstes ist nicht erlaubt, weil dies als Arbeitsverweigerung angelastet werden könnte.
  2. Vor Einführung eines fachübergreifenden Dienstes sollten die Ärzte/Ärztinnen beider Abteilungen auf die möglichen Gefahren für die Patienten/innen und auf die rechtliche Situation der behandelnden Ärzte/innen hinweisen und entschieden (schriftlich!) von der Einführung eines fachübergreifenden Dienstes abraten.
  3. Sollte der fachübergreifende Dienst dennoch eingerichtet werden, gibt es zwei weitere mögliche Schritte:
    1. Vor Antritt des Dienstes lehnt jede/r Bereitschaftsdiensthabende schriftlich die Verantwortung für die im fremden Fach geschehenden Fehler ab. Dies entlastet zwar nicht vom Übernahmeverschulden, kann jedoch in einem eventuell folgenden Gerichtsverfahren zur Entlastung beitragen und hat zusätzlich Protestcharakter.
    2. die diensthabenden Ärzte/innen, die fachfremd tätig sein sollen, bereiten die Kollegen/innen der korrespondierenden Abteilung vor Dienstantritt darauf vor, dass sie sie in allen Zweifelsfällen, die sie sich zu entscheiden scheuen, werden rufen müssen. Damit vermeidet man während des Dienstes Unstimmigkeiten. Die Kollegen/innen, die Rufbereitschaft haben, führen über ihre Einsätze natürlich Buch. Nach z.B. drei Monaten sollte überprüft werden, ob die Kriterien für Rufbereitschaft weiterhin vorliegen. Ist das nicht der Fall, muss wieder Bereitschaftsdienst eingeführt werden.
  4. Die Verhinderung der Einführung des fachübergreifenden Dienstes auf rechtlichem Wege ist nicht möglich.

 

WICHTIG!

FrAktionstreffen in der Regel via Zoom:


Montag, 17.04.2023, 20 Uhr - FrAktionssitzung - Thema noch offen

Montag, 08.05.2023, 20 Uhr - FrAktionssitzung und Vorbereitung Deutscher Ärztetag in Essen

Mittwoch, 31.05.2023 , 20 Uhr - FrAktionssitzung zur Nachlese des DÄT und Vorbereitung der Juni DV am 07.06.2023

Dienstag 27.06.2023 persönliches Treffen für Wiedersehen und Austausch am - Ort noch nicht bekannt

Montag, 03.07.2023, 20 Uhr - FrAktionssitzung - Thema noch offen / Wahlkampf?

Montag, 28.08.2023 , 20 Uhr- FrAktionssitzung - Thema noch offen / Vorbereitung der September DV am 06.09.2023

Montag, 18.09.2023, 20 Uhr -  FrAktionssitzung - Thema noch offen / Wahlkampf?

Dienstag, den 26.09.2023 persönliches Treffen für Wiedersehen und Austausch - Ort noch unbekannt

Montag, 09.10.2023, 20 Uhr -  FrAktionssitzung - Thema noch offen / Wahlkampf?

Montag, 06.11.2023, 20 Uhr -  FrAktionssitzung - Vorbereitung der November DV am 15.11.2023

Montag, 04.12. 2023, 20 Uhr -  FrAktionssitzung - Vorbereitung der (Reserve-)Dezember DV am 13.12.2023

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