Die am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist Maßstab für viele Verfassungen alter und neuer Demokratien, aber auch von Resolutionen und Gelöbnissen ärztlicher Berufsvereinigungen. Von der Verwirklichung der darin enthaltenen Ideale sind wir auch nach über 60 Jahren noch weit entfernt.
Wir Ärztinnen und Ärzte haben auf Grund unserer humanitären Grundeinstellung die Aufgabe, die Menschenrechte in unserer täglichen Arbeit zu achten und deren Nichteinhaltung zu benennen und öffentlich zu machen. Insbesondere treten wir ein für:
Das bedeutet die qualitativ gleiche gesundheitliche Betreuung aller Patientinnen und Patienten, ob arm oder reich, behindert oder nicht behindert, ob alt oder jung, Ausländer, Flüchtlinge oder Deutsche. Der Zugang zur medizinischen Versorgung muss unabhängig von Aufenthalts- und Versicherungsstatus sein. Dieses Recht durchzusetzen wird umso wichtiger, je größer die Schere zwischen arm und reich ist und je mehr Menschen durch das soziale Netz fallen. Ungenügende und unwürdige Behandlungen erfahren besonders alte Menschen, Behinderte, Arme, Flüchtlinge und Migranten.
In den letzten 15 Jahren haben die psychischen Erkrankungen in Deutschland deutlich zugenommen. Beispielsweise waren 2012 41,5 Prozent der Frühverrentungen durch seelische Erkrankungen verursacht. Die Ursachen für Frühverrentungen sind häufig in den bestehenden oder aber fehlenden Arbeitsverhältnissen zu finden: Kurz- oder Langzeitarbeitslosigkeit oder die Angst, arbeitslos zu werden, geringer Lohn, Leiharbeit und Minijobs spielen hier eine Rolle, aber auch die Änderung unserer Arbeitswelt durch Arbeitsverdichtung, Konkurrenzdruck, Mobbing, mangelnde Wertschätzung, geringe Entscheidungsspielräume oder fehlende Ruhephasen. Gerechte und menschliche Arbeitsverhältnisse sind daher unabdingbar für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die angesprochene Sicherheit im Falle von Krankheit gewährleistet selbst eines der reichsten Länder der Welt nicht: Nichtversicherte deutsche Patientinnen und Patienten, Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Staaten ohne ausreichenden Versicherungsschutz oder Flüchtlinge mit oder ohne Aufenthaltsstatus haben derzeit nur das Recht auf eine Behandlung bei Notfällen bzw. bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Selbst diese minimale Gesundheitsversorgung wird von Patientinnen und Patienten aus Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen oft nicht in Anspruch genommen. Auf die Behandlung nicht lebensbedrohlicher Erkrankungen besteht kein Rechtsanspruch, was zu großen gesundheitlichen Problemen führen kann. Dieser Zustand ist für uns Ärztinnen und Ärzte nicht akzeptabel.
Die Zunahme von Armut in Deutschland hat nicht nur soziale, sondern auch erkennbare gesundheitliche Folgen. Arme Menschen in Deutschland sterben früher, bei Männern beträgt die Differenz zu Gutverdienern fast 11 Jahre, bei Frauen ca. 8 Jahre.
Der von uns 1995 initiierte und seither kontinuierlich fortgesetzte Kongress „Armut und Gesundheit“ weist auf diese Missstände hin und fördert bis heute deren öffentlichen Diskurs.
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Positionspapier und Gutachten zum Versorgungsverbund MZEB erschienen (Der Paritätische Berlin)
Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) im Land Berlin
TAZ-Interview vom 22.4.2018:
Arztsprechstunde für Geflüchtete
„Bin es gewohnt, zu improvisieren“
Die Internistin Thea Jordan versorgt Geflüchtete ohne Papiere.
Ein Gespräch über psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Perspektiven – und Geduld.
Hilfe für Geflüchtete:
Asylbewerber: Anamnesebögen in 15 Sprachen
Die Zahl der Asylbewerber, die in Praxen Hilfe suchen, steigt von Tag zu Tag. Doch wie verständige ich mich mit einem Patienten, der kein Wort Deutsch oder Englisch versteht? Ein vergleichbarer Anamnesebogen bietet eine erste Hilfe....
Lesen Sie weiter unter: www.aerztezeitung.de
Download (PDF 4MB) „Gesundheitsheft für Asylbewerber“ von Christina Heiligensetzer
Arbeitsblätter mit Bildern in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi/Dari
Urdu, Tigrinya, Russisch, Serbisch, Albanisch, Rumänisch
Herausgegeben durch den Verein Bild und Sprache e.V.
Nächster Sitzungstermin ist am:
15.3. FrAktionssitzung per ZOOM
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