Die Beziehung von Ärzt:innen und Patient:innen braucht auch in Zukunft Vertrauen, Vertraulichkeit und Sicherheit. Dem muss sich auch die Digitalisierung unterordnen. Informationstechnologie kann bestehende Versorgungsstrukturen ergänzen, nicht jedoch ersetzen. Neben individuellen Patient:innendaten müssen auch kollektive Gesundheitsdaten (“Big Data“) geschützt werden. Durch den übergreifenden Zugang zu gespeicherten Gesundheitsdaten entsteht eine Datenflut, die vom einzelnen Behandler geordnet und überprüft werden muss. Zum Umgang in der digitalen Welt werden zuverlässige Authentifizierungen für Ärzt:innen und Patient:innen benötigt.
Die bisherige digitale Gesundheitswelt aus Internetangeboten, Gesundheits-Apps und Smart-Devices, die Vitalparameter und Nutzerverhalten messen und übertragen, ist bislang unkontrolliert und kommerziellen Interessen unterworfen.
Wir Ärzt:innen werden eine aktive Begleitung der Digitalisierung durch die Ärztekammer organisieren, um Datenschutz, Qualität und Patientensicherheit sicher zu stellen. Die Ärztekammer muss einen Ausschuss „Digitalisierung und Telemedizin“ einrichten und mit der Politik in den Dialog treten, um Ärzt:innen eine aktive Rolle in der Ausgestaltung der Digitalisierung zu sichern.
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Offener Brief vom 11 August 2019 von Dr. Herbert Menzel, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
TELEMATIK-INFRASTRUKTUR - Der Tanz kann beginnen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Die Einführung der Telematik-Infrastruktur, beginnt Wellen zu schlagen. Die Klagen häufen sich, die Bedenken in bezug auf die Datensicherheit werden konkretisiert, der Honorarraub hat bei einigen KVen schon begonnen (in Berlin ohne Ankündigung vom 1. Quartal 2019 an, in Brandenburg mit schriftlicher Ankündigung vom 3. Quartal an, in anderen Ländern erst zum Jahresende. Transparenz über die Resonanz wurde bisher nicht hergestellt. Dieses Zwangsmodell scheint kein Erfolgskonzept zu werden.
Musterklagen sind angekündigt, Widerspruchsschreiben vorbereitet. All das rührt aber den gesundheitspolitischen Vandalen im Ministerrang keineswegs, stattdessen beschimpft er die renitenten Ärzte. Und was hört man von der Selbstverwaltung? Angebote zur Umsetzung dieses problematischen Zwangskonzeptes, aber keine Spur von kritischer Berichterstattung, keine differenzierte Betrachtung der Probleme - und kein Verständnis für die erhebliche Unsicherheit und die Bedenken von Praxisinhabern. Das nennt man blinden Gehorsam!
Auf kritische Leserbriefe im KV-Blatt Berlin wird die verbale Keule mit aller Macht geschwungen, damit nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern Angst geschürt: dem Honorarraub würde ein Disziplinarverfahren folgen (mit der Darstellung der schlimmsten Konsequenzen). Die sog. Abschwächung im KV-Blatt Berlin von Juli/August stellt weniger eine Beruhigung als eine Verhöhnung von kritischen Kollegen dar. Interessanterweise sind andere KVen sehr viel zurückhaltender mit solchen Drohungen, obwohl doch der gesetzliche Zwang für alle gleich sein sollte. Vielleicht herrscht dort mehr Augenmaß und kritische Distanz. Dort, wo mit der Angst gearbeitet wird, zeigt die kassenärztliche Selbstverwaltung in ihrer Janusköpfigkeit die Fratze der unterstaatlichen Kontrollbehörde, von wirksamer Interessenvertretung ihrer Mitglieder keine Spur.
Vor Zwangsmaßnahmen sollte man die Gerichtentscheidungen abwarten!
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DIGITALISIERUNG IM GESUNDHEITSWESEN
Denken hilft der Gesundheit
taz.de 30.05.18